Freitag, 25. Mai 2018 06:08 Uhr Alter: 6 Jahr(e)

Datenschutz im Verein und die neue Datenschutz-Grundverordnung

Von: ub
Ab dem 25.05.2018 gelten die Vorschriften nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Welche Daten müssen geschützt werden?

Der Datenschutz betrifft personenbezogene Daten. Das sind alle Einzelangaben über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse. In Vereinen betrifft das vor allem Mitglieder, daneben aber auch Spender, Klienten, Kunden usf. Typischerweise erhoben werden Name und Anschrift, Geburtsdatum, Eintrittsdatum, Bankverbindung u.ä. All das sind personenbezogene Daten. Die Art der Erfassung (digital oder auf Papier) spielt keine Rolle.

 

Die neue Datenschutzgrundverordnung kann unter dem Link „Impressum > Datenschutz > Punkt 4 > Weiter Informationen zum Datenschutz eingesehen werden.